„Stimmt das, dass die 131 Euro gestrichen werden?“ Diese Frage hören wir seit dem 30. September fast jeden Tag am Telefon. An diesem Tag hat das Bundeskabinett den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Seitdem kursieren in Chemnitzer Familien die wildesten Versionen, von „alles fällt weg“ bis „ändert sich gar nichts“.
Beides stimmt nicht. Wir haben uns den Gesetzentwurf selbst angesehen, nicht nur die Schlagzeilen. Hier steht nüchtern, was geplant ist, was bis Silvester sicher gilt und was Sie jetzt erledigen sollten.
Zuerst das Wichtigste: Noch ist nichts beschlossen
Der Entwurf muss noch durch Bundestag und Bundesrat. Dort kann sich noch einiges ändern, und das passiert bei Pflegereformen regelmäßig. Geplant ist, dass das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft tritt.
Für den Rest des Jahres 2026 gilt alles wie gewohnt: der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat ab Pflegegrad 1, der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € ab Pflegegrad 2 und die Umwandlung von bis zu 40 % der Sachleistung. Daran ändert der Kabinettsbeschluss nichts.
Was der Entwurf ab 2027 ändern will
Die Reform fasst viele einzelne Leistungen zu wenigen „Budgets“ zusammen. Für Familien, die Unterstützung im Alltag oder im Haushalt nutzen, sind vor allem diese Punkte wichtig:
Sozialraumbudget statt Entlastungsbetrag. Ab Pflegegrad 2 gibt es dann bis zu 175 € im Monat statt 131 €. Das Geld ist zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, also zum Beispiel für Hauswirtschaft und Alltagsbegleitung durch einen anerkannten Dienst wie uns.
Pflegegrad 1 verliert den Entlastungsbetrag. Stattdessen ist eine intensivere Beratung vorgesehen, die sogenannte Pflegebegleitung. Der Zuschuss zum Umbau der Wohnung, etwa für eine bodengleiche Dusche, soll für Pflegegrad 1 erhalten bleiben.
Der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € fällt weg. An seine Stelle tritt unter anderem ein Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 € im Jahr für Akut- und Notsituationen, etwa für Kurzzeitpflege.
Das Pflegegeld heißt künftig „Entlastungsbudget“. Geplant sind 380 € (Pflegegrad 2), 630 € (Pflegegrad 3), 890 € (Pflegegrad 4) und 1.080 € (Pflegegrad 5). Darin sollen auch die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch aufgehen, die 42-€-Pauschale entfällt.
Die 40-%-Umwandlung der Sachleistung wird gestrichen.
Strengere Punktgrenzen bei der Begutachtung. Pflegegrad 1 gibt es dann erst ab 15 statt 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 30 statt 27, Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5. Wer seinen Pflegegrad schon hat, verliert ihn nicht allein wegen der neuen Grenzen.
Ehrlich gesagt: Für viele unserer Kundinnen ab Pflegegrad 2 sind 175 € statt 131 € im Monat erst einmal eine gute Nachricht. Wer bisher zusätzlich den Jahresbetrag oder die Umwandlung genutzt hat, muss aber neu rechnen. Und für Pflegegrad 1 ist es ein echter Einschnitt.
Drei Dinge, die Sie vor dem 31. Dezember erledigen sollten
1. Pflegegrad oder Höherstufung noch 2026 beantragen, wenn es ohnehin ansteht
Das ist der wichtigste Punkt. Laut Entwurf wird nach dem Recht entschieden, das am Tag der Antragstellung gilt. Ein Antrag, der noch 2026 bei der Pflegekasse eingeht, würde also nach den heutigen Punktgrenzen begutachtet, selbst wenn der Gutachter erst im Januar kommt.
Wenn sich der Zustand Ihres Vaters oder Ihrer Mutter in den letzten Monaten verschlechtert hat, sollten Sie nicht bis zum Frühjahr warten. Ein formloses Schreiben an die Pflegekasse reicht, um das Antragsdatum zu sichern. Am besten schicken Sie es per Einschreiben oder lassen sich den Eingang bestätigen. Wie Sie danach vorgehen, steht in unserem Leitfaden zum Pflegegrad-Antrag. Ein Wort zur Ehrlichkeit: Beantragen Sie, was wirklich da ist. Ein Antrag „auf Vorrat“ ohne echten Bedarf hilft niemandem.
2. Das Guthaben aus 2026 aufbrauchen
Bisher konnten Sie nicht genutzte Entlastungsbeträge bis zum 30. Juni des Folgejahres mitnehmen. Eine Übergangsregel, was mit angesparten Beträgen aus 2026 nach dem Systemwechsel passiert, haben wir im Entwurf nicht gefunden. Bis das geklärt ist, raten wir: Planen Sie das Guthaben aus 2026 bis Dezember ein.
Gleiches gilt für den Jahresbetrag von 3.539 €: Er gilt ohnehin nur für das Kalenderjahr, und ab 2027 soll es ihn gar nicht mehr geben. Ein paar zusätzliche Stunden Haushaltshilfe in Chemnitz vor Weihnachten, Fenster putzen, Gardinen waschen, Keller entrümpeln: Dafür ist das Geld jetzt da.
3. Bei Pflegegrad 1: das nächste Jahr jetzt besprechen
Wenn der Entwurf so durchkommt, zahlt die Pflegekasse in Pflegegrad 1 ab Januar keine Haushaltshilfe mehr. Das heißt nicht automatisch, dass die Hilfe endet. Es gibt drei Wege:
✔ Prüfen, ob inzwischen ein höherer Pflegegrad angemessen ist (siehe Punkt 1)
✔ Die Hilfe selbst bezahlt weiterführen. Solange Ihr Pflegegrad besteht, bleibt unsere Leistung umsatzsteuerfrei: Hauswirtschaft kostet 38 € pro Stunde, abgerechnet in 15-Minuten-Einheiten, ohne Mindeststunden.
✔ Den Umfang anpassen, zum Beispiel alle zwei Wochen statt wöchentlich
Frau S. vom Kaßberg, 79, hat Pflegegrad 1. Seit zwei Jahren kommt Uschi jeden zweiten Dienstag für 1,5 Stunden: Bad, Küche, Bettwäsche, einmal im Monat die Fenster zur Straße. Die 131 € reichen dafür fast genau. Als wir mit ihr und ihrem Sohn über die Reform gesprochen haben, war die erste Reaktion Schreck. Die zweite war pragmatisch: Seit dem Sturz im Sommer fällt ihr das Treppensteigen deutlich schwerer. Der Sohn hat noch im Oktober einen Antrag auf Höherstufung gestellt.
Was wir für unsere Kundinnen und Kunden tun
Wir sind von der KSV Sachsen anerkannt. Genau für solche nach Landesrecht anerkannten Angebote ist das neue Sozialraumbudget laut Entwurf vorgesehen. Wie die Abrechnung ab 2027 im Detail läuft, klären wir, sobald das Gesetz steht.
Wie viel von Ihrem Budget für 2026 noch übrig ist, weiß nur Ihre Pflegekasse. Fragen Sie dort am besten jetzt nach, ein kurzer Anruf genügt. Sagen Sie uns dann Bescheid: Wir versuchen, die zusätzlichen Stunden bis Jahresende in unseren Einsatzplan einzubauen.
Und wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald Bundestag und Bundesrat entschieden haben. Wer sich grundsätzlich orientieren möchte, was Alltagsbegleitung leistet, findet das in unserem Ratgeber Alltagsbegleitung in Chemnitz.
Häufige Fragen zur Pflegereform 2027
Muss ich jetzt irgendetwas kündigen oder umstellen?
Nein. Bis zum 31.12.2026 gilt alles wie bisher. Wenn sich ab Januar etwas ändert, besprechen wir das rechtzeitig mit Ihnen.
Verliere ich meinen Pflegegrad durch die neuen Punktgrenzen?
Nach dem Entwurf nicht. Ein bereits festgestellter Pflegegrad bleibt bestehen, bis eine neue Begutachtung stattfindet, und er darf nicht allein wegen der neuen Grenzen entfallen.
Bekomme ich ab Pflegegrad 2 mehr oder weniger Geld für Haushaltshilfe?
Das kommt darauf an, was Sie heute nutzen. Wer nur den Entlastungsbetrag nutzt, hätte mit 175 € statt 131 € im Monat mehr. Wer zusätzlich die 40-%-Umwandlung oder den Jahresbetrag für Haushaltshilfe einsetzt, hat danach voraussichtlich weniger. Wir rechnen Ihnen das gern konkret durch, die Übersicht zur Kostenübernahme passen wir an, sobald das Gesetz steht.
Woher stammen die Zahlen in diesem Beitrag?
Aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Kabinettsbeschluss vom 30.09.2026), den das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht hat. Bis zum endgültigen Beschluss können sich Beträge noch ändern.
Unsicher, was das für Ihre Familie bedeutet?
Rufen Sie uns an, wir erklären Ihnen in Ruhe, was 2027 voraussichtlich auf Sie zukommt und wie Sie Ihr Restbudget aus 2026 nutzen können. Ob sich ein Antrag noch vor Silvester lohnt, klärt Ihre Pflegekasse. Kostenlos und unverbindlich.
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Reformen kommen und gehen. Die Fenster müssen trotzdem geputzt werden – und wir bleiben dafür da.
