Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Fahrdienst in Chemnitz
Von der Abrechnung mit der Pflegekasse bis zur Fahrt ins Klinikum: Hier finden Sie die Antworten auf die Fragen, die uns Angehörige am häufigsten stellen. Fehlt Ihre Frage? Rufen Sie uns kurz an.
Kosten & Pflegekasse
Fragen zu Kosten und Pflegekasse
Kann ich Ihre Leistungen über die Pflegekasse abrechnen?
Ja. Ab Pflegegrad 1 nutzen wir den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat (§ 45b SGB XI). Ab Pflegegrad 2 kommen die Umwandlung aus der Pflegesachleistung und der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € dazu. Alle Budgets im Überblick
Muss ich das Geld vorstrecken?
Nein. Mit Ihrer Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen keine Rechnungen einreichen. Nur bei privater Pflegeversicherung geht die Rechnung an Sie, und Ihre Versicherung erstattet den Betrag.
Was kostet Ihre Hilfe ohne Pflegegrad?
Hauswirtschaft kostet 45,22 € pro Stunde, Alltagsbegleitung und Fahrdienst 49,98 € pro Stunde, jeweils inklusive 19 % Umsatzsteuer. Fahrten kosten 0,42 € pro Kilometer. Gern helfen wir Ihnen beim Antrag auf einen Pflegegrad.
Verfällt mein Guthaben, wenn ich es nicht nutze?
Der Entlastungsbetrag verfällt nicht am Monatsende. Nicht genutztes Guthaben können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden. Die Umwandlung aus der Sachleistung gilt dagegen nur im jeweiligen Monat, der Gemeinsame Jahresbetrag bis zum 31. Dezember. Frist 30. Juni: Guthaben retten
Gibt es versteckte Zuzahlungen?
Nein. Wir erklären Ihnen vorab, was Ihre Pflegekasse bezahlt, und sagen Ihnen vorher Bescheid, wenn das Budget nicht reicht. Mit Pflegegrad bleibt ein selbst bezahlter Anteil umsatzsteuerfrei.
Muss ich eine feste Anzahl an Stunden buchen?
Nein. Es gibt keine Mindeststunden, keine Grundgebühr und keine Mindestlaufzeit. Diesen Monat zwei Stunden, nächsten Monat sechs: Sie entscheiden. Abgerechnet wird im Viertelstunden-Takt.
Ablauf & Betreuung
Fragen zu Ablauf und Betreuung
Kommt immer dieselbe Person?
Ja. Sie bekommen eine feste Bezugsperson. Nur bei Urlaub oder Krankheit springt eine Vertretung ein, und darüber informieren wir Sie rechtzeitig vorab.
Putzen Sie auch im Rahmen der Alltagsbegleitung?
Ja, Hilfe im Haushalt gehört dazu: Wäsche, Aufräumen, Reinigung. Wir sind aber keine reine Putzfirma. Wir begleiten Sie auch zum Einkaufen, gehen spazieren, spielen Gesellschaftsspiele oder leisten einfach Gesellschaft. Mehr zur Alltagsbegleitung
Übernehmen Sie auch Körperpflege?
Nein. Körperpflege und medizinische Behandlungspflege übernimmt ein Pflegedienst. Wir kümmern uns um Haushalt, Begleitung und Alltag. Viele Familien kombinieren beides.
Wie schnell kann es losgehen?
Das kostenlose Erstgespräch vereinbaren wir meist innerhalb von 3–5 Tagen. Für einmalige Begleitungen oder Fahrten bitten wir um 7–10 Tage Vorlauf. Bei dringenden Anliegen rufen Sie an, oft klappt es auch kurzfristig.
Helfen Sie mir, wenn ich Post von Behörden nicht verstehe?
Ja. Wir helfen beim Sortieren von Briefen, beim Ausfüllen von Anträgen, etwa für die Pflegekasse, und begleiten Sie zu Behördengängen in Chemnitz.
Fahrdienst
Fragen zum Fahrdienst
Begleiten Sie mich im Klinikum bis zur Station?
Ja. Wir holen Sie an der Haustür ab und begleiten Sie auf Wunsch bis ins Wartezimmer oder zur Station, an den Standorten Flemmingstraße, Küchwald und Zeisigwald. Danach holen wir Sie dort wieder ab. Mehr zum Fahrdienst
Kann mein Rollator oder Rollstuhl mit?
Ja. Unsere Fahrzeuge haben Platz für Gehhilfen und faltbare Rollstühle. Sagen Sie uns bei der Buchung kurz Bescheid, dann helfen wir beim Ein- und Ausladen.
Fahren Sie auch außerhalb von Chemnitz?
Unser Schwerpunkt sind Chemnitz und Umgebung, zum Beispiel Limbach-Oberfrohna, Frankenberg und Hohenstein-Ernstthal. Längere Fahrten, etwa zu Fachärzten in Leipzig oder Dresden, sind nach Absprache möglich.
Warten Sie während meines Termins?
Das entscheiden Sie. Bei kürzeren Terminen wie Einkauf oder Friseur warten wir oder begleiten Sie. Bei längeren Arztterminen vereinbaren wir eine Abholzeit, oder Sie rufen kurz an, wenn Sie fertig sind.
Fahren Sie regelmäßig zur Tagespflege?
Nein. Reine Bringdienste ohne Begleitung bieten wir nicht an. Dafür sind ein Taxi oder der Fahrdienst Ihrer Krankenkasse die richtige Wahl.
Hauswirtschaft
Fragen zur Hauswirtschaft
Ist Ihre Haushaltshilfe dasselbe wie die „hauswirtschaftliche Versorgung“?
Nicht ganz. Die „hauswirtschaftliche Versorgung“ in Ihrem Bescheid gehört zur Pflegesachleistung eines Pflegedienstes. Wir sind nach Landesrecht als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt (§ 45a SGB XI). Über die Umwandlung können Sie bis zu 40 % Ihrer Sachleistung auch für unsere Haushaltshilfe nutzen.
Was gehört zu Ihrer Hauswirtschaft?
Die Unterhaltsreinigung mit Staubsaugen, Wischen und Badreinigung, die Wäschepflege mit Waschen, Aufhängen und Bügeln sowie Einkäufe, allein oder gemeinsam mit Ihnen. Mehr zur Haushaltshilfe
Kann ich die Hauswirtschaft über die Pflegekasse abrechnen?
Ja. Ab Pflegegrad 1 nutzen wir den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, das reicht für gut 3 Stunden. Ab Pflegegrad 2 kommen weitere Budgets dazu. In den meisten Fällen zahlen Sie nichts aus eigener Tasche.
Ihre Frage war nicht dabei?
Rufen Sie uns an. Wir beantworten Ihre Frage gern persönlich und kommen auf Wunsch zum kostenlosen Erstgespräch zu Ihnen nach Hause.
Mo–Fr 8–18 Uhr
