131 € im Monat: Guthaben 2026 jetzt nutzen – vor der Pflegereform

Haben Sie in diesem Jahr schon an sich gedacht? Viele Seniorinnen und Senioren in Chemnitz lassen Monat für Monat Geld liegen, das ihnen für Hilfe im Alltag zusteht: den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. 2026 ist dabei ein besonderes Jahr – denn mit der geplanten Pflegereform 2027 droht angespartes Guthaben verloren zu gehen.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Jeder Mensch mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 hat Anspruch auf 131 € pro Monat von der Pflegekasse (Stand 2026). Das Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt – zum Beispiel für Hauswirtschaft, Einkaufen, Begleitung zum Arzt oder Gesellschaft.

  • Höhe: 131 € im Monat, also 1.572 € im Jahr

  • Wofür: Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Begleitung zu Terminen

  • Wie: Auf Wunsch rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – ohne Papierkram für Sie

Bisher galt: Übertrag bis zum 30. Juni des Folgejahres

Nach heutigem Recht wird nicht genutztes Guthaben ins nächste Jahr übertragen und verfällt erst am 30. Juni des Folgejahres. Wer 2025 wenig Hilfe genutzt hat, konnte die Reste also noch bis Ende Juni 2026 verbrauchen.

Ab 2027: Wir rechnen damit, dass Ihr Guthaben verfällt

Die Bundesregierung hat die Pflegereform 2027 auf den Weg gebracht, beschlossen ist sie noch nicht. Laut Regierungsentwurf soll der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 ganz wegfallen. Ab Pflegegrad 2 soll er durch ein Sozialraumbudget von 175 € im Monat ersetzt werden – ohne die Möglichkeit, Geld anzusparen.

Wir gehen deshalb davon aus, dass nicht genutztes Guthaben aus 2026 nicht ins Jahr 2027 übertragen werden kann und zum Jahresende verfällt. Eine Übergangsregel, die Restguthaben sichert, ist uns nicht bekannt. Ändert sich daran im Gesetzgebungsverfahren etwas, informieren wir Sie hier.

Unser Rat: Nutzen Sie Ihr Guthaben bis zum 31. Dezember 2026

  • Restguthaben prüfen: Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, wie viel vom Entlastungsbetrag noch offen ist – oder lassen Sie uns das für Sie klären.

  • Jetzt einplanen: Großputz vor Weihnachten, Fenster, Wäsche oder regelmäßige Hilfe bis zum Jahresende.

  • Pflegegrad 1? Dann betrifft Sie die Reform besonders. Nutzen Sie die 131 € im Monat, solange es sie gibt.

Mehr zur Reform lesen Sie in unserem Beitrag Pflegereform 2027: Was Sie bis 31.12. tun sollten. Was die Pflegekasse für eine Haushaltshilfe in Chemnitz übernimmt, steht in unserem Kosten-Ratgeber 2026.

So unterstützen wir Sie in Chemnitz

  • Hauswirtschaft: Putzen, Wäsche, Einkauf – mit fester Bezugsperson

  • Alltagsbegleitung: Spaziergänge, Begleitung zum Arzt oder zu Behörden

  • Abrechnung: auf Wunsch direkt mit Ihrer Pflegekasse, ohne Mindeststunden

Jetzt Guthaben nutzen

Rufen Sie uns an: 0371 24359408 (Mo–Fr 8–18 Uhr). Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihr Guthaben für 2026 noch nutzen können, und planen die Termine bis zum Jahresende.

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